Alle Entwicklung
braucht Freiheit.
Alles Erstarrte und
Blockierte verkümmert.
-
Die ORCON Historie
Warum ORCON nicht mehr frei sein durfte und was alles geschehen musste, damit er es heute wieder sein kann.
-
06. September 2003
Eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von ORCON kommt ins Haus. Wir fallen aus allen Wolken. Mit sofortiger Wirkung und unter Strafandrohung wird uns untersagt, den Luftdichtungsanschlusskleber ORCON weiter zu verkaufen, zu beraten oder zu bewerben. Grund: Wir haben angeblich gegen das Patent eines Wettbewerbers verstoßen.
-
07. September 2003
Alle sind irritiert. 1000 Fragen von Mitarbeitern, Kunden und Partnern stehen im Raum. Welche Auswirkungen hat das Verbot für pro clima, für unsere Idee? Wir erfahren große Solidarität von unseren Kunden. Ein gutes Gefühl, nicht alleine in dieser Situation zu sein.
-
11. September 2003
Das Telefon steht nicht mehr still. Händler, Handwerker, Architekten rufen uns an, wollen mehr wissen über diese unverständliche Situation. Wir können nicht viel sagen, weil wir selbst noch nichts wissen. Nur soviel: Wir hören von immer mehr Firmen, die auch von dieser Maßnahme betroffen sind.
-
12. September 2003
Rechtsanwälte arbeiten, Notprospekte werden gedruckt, wir informieren unablässig unsere Kunden darüber, dass wir ORCON nicht mehr liefern dürfen.
-
8. Oktober 2003
Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt gegen die einstweilige Verfügung. Unser Widerspruch wird zurückgewiesen. Jetzt müssen die „Notmaßnahmen“, die für vier bis fünf Wochen ausgereicht hatten, in einen längerfristigen Maßnahmen- und Aktionsplan eingearbeitet werden.
-
9. Oktober 2003
Die kommenden Tage erfordern vom gesamten pro clima Team extremen Einsatz. Aber alle ziehen an einem Strang. Der Wille, die gesetzten Ziele für unsere Kunden zu erreichen, bringt uns noch enger zusammen. Die Stimmung ist trotz der großen Anspannung gut.
-
10. Oktober 2003
Wir sprechen mit anderen betroffenen Unternehmen. Wir kennen solche Auseinandersetzungen nicht und wollen sie auch in der Zukunft nicht zu unserem Alltag werden lassen. Die Energie und die Kosten, die für diese Auseinandersetzung aufgewendet werden müssen, schaden nicht nur uns, sondern vor allem unseren Kunden, die gerne mit pro clima arbeiten.
-
26. April 2004
Der erste Erfolg: Unsere Beschwerde beim OLG in Frankfurt ist erfolgreich. Der Richter entscheidet souverän, dass das Patent in seinem Inhalt eher fraglich ist und nicht geeignet für eine Maßnahme einer einstweiligen Verfügung. Wir wollen Rechtssicherheit und legen Einspruch gegen das deutsche Patent ein. Wir entwickeln ORCON F, den Kleber mit 15 % Ethanol aus Weingeist von Obst aus der Pfalz, der frei ist von den Patentansprüchen. Das F im Namen steht für Freiheit.
-
17. November 2004
Jetzt kommt es noch dicker. Mitte 2004 hatten wir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben, um keine weiteren Prozesse führen zu müssen. Wir verpflichteten uns darin freiwillig, keinen ORCON mehr zu verkaufen, solange das deutsche Patent und die Gebrauchsmuster rechtskräftig sind. Das reichte der Gegenseite offenbar nicht. Für die wenigen Monate von der Veröffentlichung des Gebrauchsmuster im April 2003 bis zum Verbot von ORCON durch die einstweilige Verfügung im September 2003 werden wir vom Patentinhaber vor dem Landgericht Mannheim auf Schadenersatz verklagt.
-
24. Februar 2005
Einspruchsverfahren gegen das deutsche Patent. In den folgenden Monaten stellen wir aus den gleichen Gründen die Löschungsanträge gegen insgesamt 6 von 7 Gebrauchsmustern.
-
01. September 2005
Das Landgericht Mannheim empfiehlt uns im Schadenersatzprozess einen Vergleich. Wir lehnen ab, wir wollen Recht, keinen Vergleich. Das ist die Basis für unsere Freiheit. Die Schadenersatzklage der Gegenseite wird vom Landgericht Mannheim ausgesetzt, d.h. die Richter warten mit einer Entscheidung ab und setzen den Prozess erst nach der Entscheidung über die Schutzrechte fort.
-
08. Mai 2006
Geschafft und aufatmen: Das deutsche Patent wird vom Bundespatentgericht in München widerrufen. Das ist der erste entscheidende Erfolg. Aber die Gegenseite erhebt noch Anspruch auf sieben Gebrauchsmuster und ein europäisches Patent. Die Sache ist noch nicht ausgestanden.
-
26. November 2007
Wir reichen Löschungsantrag gegen sechs der sieben Gebrauchsmuster ein. In einem weiteren zähen Verhandlungstag wird das Stammgebrauchsmuster gelöscht und die übrigen 5 Gebrauchsmuster werden zurückgenommen. Die Gegenseite geht aber in die Beschwerde. Wieder fast 2 Jahre bis zur finalen Entscheidung.
-
12. August 2009
Die Löschung des Stammgebrauchsmusters wird vom Bundespatentgericht nunmehr endgültig bestätigt. Das ist der nächste große Erfolg. Das 7. Gebrauchsmuster wird auf unseren Antrag hin ebenfalls zurück genommen. Wir sind wieder frei. Wir warten dennoch die Entscheidung des europäischen Patentgerichts ab.
-
03. Dezember 2009
Der nächste Prozess. Das Europäische Patentamt widerruft das europäische Patent ebenso. Eine Beschwerde der Gegenseite läuft zwar noch, wird aber am Ausgang der Sache wohl nichts mehr ändern. Eine letzte europäische Patentanmeldung ist noch anhängig, deren Prüfung erst nach Beendigung der Einspruchsbeschwerde fortgesetzt wird.
-
04. Juni 2010
Der ausgesetzte Schadenersatzprozess in Mannheim für die Zeit von der Patenterteilung bis zur einstweiligen Verfügung wird wieder aufgenommen. Das LG Mannheim weist die Klage mangels Schutzrechten zurück.
-
ORCON ist wieder frei!
-
Nach 13 Prozessen und 6 Jahren ist ORCON wieder frei. Neben dem erfolgreichen ORCON F, darf nun auch ORCON wieder verkauft werden. Wir nennen ihn ORCON CLASSIC.